An die Eltern und Erziehungsberechtigten

4. Update! 27.03.20 8:07 Uhr

Bitte schauen Sie auch auf die Seite mit den Unterrichtsmaterialangeboten!

Zurzeitt keine neuen Infos aus Land/Bezirksregierung/Stadt.

 

3. Update! 23.03.20 11.29 Uhr

Hier noch ein Schreiben der unteren Schulaufsicht zu Ihrer Kenntnisnahme:

Hier öffnen, lesen oder ausdrucken.

2. Update! 22.03.20 19.20 Uhr

Bitte nehmen Sie telefonisch innerhalb der Sekretariatszeiten Kontakt auf!

Mo - Do 7.30 - 14.00 Uhr, Fr 7.30 - 12.30 Uhr. Eine Mail können Sie immer an

Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! richten. Die Mails werden regelmäßig tagsüber abgerufen und gelesen.

 

Schulmail des MSB NRW von Freitag Nachmittag in Auszügen

Sehr geehrte Damen und Herren,

seit dem 18. März 2020 bieten die Schulen in NRW insbesondere für die Klassen 1 bis 6 eine sog. Notbetreuung an. […]

Ein Anspruch auf diese Notbetreuung besteht bislang, wenn beide Elternteile im Bereich sog. kritischer Infrastrukturen arbeiten, sie dort unabkömmlich sind und eine Kinderbetreuung durch die Eltern selbst nicht ermöglicht werden kann. Einen Anspruch haben auch Alleinerziehende mit einer beruflichen Tätigkeit im Bereich kritischer Infrastrukturen.

Ab dem 23.März 2020 wird die bestehende Regelung erweitert: Einen Anspruch auf Notbetreuung haben alle Beschäftigten unabhängig von der Beschäftigung des Partners oder der Partnerin, die in kritischen Infrastrukturen beschäftigt sind, dort unabkömmlich sind und eine Betreuung im privaten Umfeld nicht gewährleisten können.

Link zum Formular:

https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/Schulgesundheitsrecht/Infektionsschutz/300-Coronavirus/Antrag-auf-Betreuung-eines-Kindes-waehrend-des-Ruhens-des-Unterrichts.pdf

[1]

[oder hier direkt herunterladen und ausdrucken]

Ebenfalls ab dem 23. März 2020 bis einschließlich 19. April 2020 wird ebenfalls der zeitliche Umfang der Notbetreuung ausgeweitet. Ab dann steht die Notbetreuung bei Bedarf an allen Tagen der Woche, also auch samstags und sonntags, und in den Osterferien grundsätzlich mit Ausnahme von Karfreitag bis Ostermontag zur Verfügung.

In den Schulen wird die erweiterte Notbetreuung durch Lehrkräfte des Landes und Personal des Trägers der Ganztagsbetreuung im Rahmen der tarifrechtlichen Bestimmungen geleistet.

[…]

Vorrangig sollen Freiwillige berücksichtigt werden. Lehrkräfte, die sechzig Jahre und älter sind oder in Bezug auf das Corona-Virus ein erhöhtes Risiko (z.B. relevante Vorerkrankungen) haben, dürfen nicht für die Notbetreuung eingesetzt werden. Schwangere und Lehrerinnen, die sich nach der Entbindung noch im Mutterschutz befinden, dürfen gleichfalls nicht zur Betreuung herangezogen werden (vgl. SchulMail Nr. 5).

[…]

Coronavirus – wir informieren in mehreren Sprachen

https://www.integrationsbeauftragte.de/ib-de/amt-und-person/informationen-zum-coronavirus

 

 

1. Update! 18.03.20 13.50 Uhr

Bitte nehmen Sie telefonisch innerhalb der Sekretariatszeiten Kontakt auf!

Mo - Do 7.30 - 14.00 Uhr, Fr 7.30 - 12.30 Uhr

Eine Mail können Sie immer an

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oder

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Die Mails werden regelmäßig tagsüber abgerufen und gelesen.

Die Lehrkräfte werden sich regelmäßig per Telefon an Sie wenden.

Denken Sie daran, dass bei Corona-Verdacht, positiver Testung in ihrem Haushalt (in der Regel Sie und Ihre Kinder), angeordneter Quarantäne, Sie sich umgehend auch in der Schule melden!

Schauen Sie regelmäßig auf diese Homepage! Geht auch auf dem Smartphone oder dem Tablet!

Beachten sie bitte dieses Schreiben des Schulamtes Herne!

Schulamt und Stadt Herne

Die Schulen der Stadt Herne bieten aufgrund der verschiedenen Erlasse des Landes Nordrhein-Westfalen und entsprechender Allgemeinverfügungen der Stadt Herne ab Montag, 16.03.2020, zur Verhinderung der weiteren Ausbreitung von SARS-CoV-2 in Schulen zwischen dem 16.03.2020 und 19.04.2020 lediglich eine hilfsweise Betreuung für Kindern von Eltern, insbesondere der 1.-6. Schuljahre und der Förderschulen am Schwalbenweg und Robert-Brauner an, die „unentbehrliche Schlüsselpersonen“ sind und die aus zwingenden Gründen keine häusliche oder private Betreuung organisieren können.

Das ist insbesondere der Fall, wenn die Eltern in Einrichtungen der folgenden Bereiche tätig sind. Dabei ist die individuelle Berufsausübung entscheidend für die Unabkömmlichkeit der Person.

  • Gesundheitsversorgung und Pflege, Alten- und Behindertenhilfe sowie Kinder- und Jugendhilfe;
  • öffentliche Sicherheit und Ordnung einschließlich der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr (Feuerwehr, Rettungsdienst und Katastrophenschutz);
  • Sicherstellung der öffentlichen Infrastrukturen (Telekommunikationsdienste, Energie, Wasser, ÖPNV, Entsorgung);
  • Lebensmittelversorgung;
  • Sicherstellung der Handlungsfähigkeit zentraler Stellen von Staat, Justiz und Verwaltung;
  • Sonstiges.

Lesen Sie bitte dazu vorher unbedingt dieses Schreiben des Ministeriums

Dafür erforderlich ist die 

Erklärung des Arbeitgebers über die Unabkömmlichkeit – die Bescheinigung ist bei der Schule, an der Ihr Kind Schüler*in ist vorzulegen.

Frist für die Beibringung dieser Erklärung ist der 17.03.2020!

Diese Erklärung finden sie unter diesem Link: Nachweis Arbeitgeber/Betreuung

Ebenso füllen Sie, wenn wir Ihre Erklärung anerkennen, den Betreuungsbedarf aus! Die Formulare sind auch in der Schule  zu den u. a. Zeiten erhältlich.

In dieser Woche sind die Schulen telefonisch zwischen 7.30 Uhr und 14.00 Uhr erreichbar. Danach können sie auf dem Anrufbeantworter eine Nachricht hinterlassen.

Eine Kontaktmöglichkeit besteht über E-Mail an: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Vergessen Sie bitte nicht im Text Ihren Namen, den Namen Ihres Kindes/Ihrer Kinder, Ihr Anliegen und eine Telefonnummer für schnellen Kontakt zu hinterlassen.

Mit freundlichen Grüßen

G. Knierim



U
m Missverständnisse in der Kommunikation zu vermeiden bitte ich Sie auf die offiziellen Meldungen der Stadt zu achten. Die Informationen dort werden tagesaktuell aufbereitet. So sind immer alle gleichermaßen informiert.

Hier der Link:

https://www.herne.de/Stadt-und-Leben/Gesundheit/Informationen-zum-Coronavirus/




Willkommen an der

Schule am Schwalbenweg
(Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung)

Schwalbenweg 19
44625 Herne

Tel. 02325 41370
Fax 02325 952211

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Seit Januar 2010 beteiligen wir uns an der Aktion Noteingang (nähere Informationen dazu durch Klick auf das Bild). Noteingang

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